Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR ANKAUF UND VERMITTLUNG GEBRAUCHTER INDUSTRIEMASCHINEN

Für den Geschäftsverkehr zwischen der Kuigan UG (haftungsbeschränkt), Schaperstraße 14, 10719 Berlin, Deutschland, im Folgenden „Interessent“ genannt, und Ihnen, im Folgenden „Verkäufer“ genannt, gelten die nachstehenden Bedingungen, es sei denn, dass Abweichungen hiervon ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt wurden.

§1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen der Kuigan UG (haftungsbeschränkt), Schaperstraße 14, 10719 Berlin, Deutschland, im Folgenden „Interessent“ genannt, und dem Anbieter bzw. „Verkäufer“ gebrauchter Industriemaschinen.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den Ankauf und die Vermittlung von gebrauchten und neuen Industriemaschinen sowie Marketing- und Verkaufsunterstützungs-Dienstleistungen durch uns, die Kuigan UG (haftungsbeschränkt), unabhängig davon, ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden.

Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des „Verkäufers“ werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht schriftlich zugestimmt haben. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB.

§2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Das Angebot des „Verkäufers“ erfolgt durch die Übermittlung von Informationen über die zum Verkauf stehende Maschine/n bzw. Anlage/n in Text-, Bild-, Video- oder anderen Dateiformaten per E-Mail oder über unsere Webseite an den „Interessenten“.

Der „Interessent“ prüft das Angebot und kann bei weiteren Fragen oder Klärungsbedarf mit dem „Verkäufer“ in Kontakt treten. Nach der Fragenklärung und Auswertung wird vom „Interessenten“ eine weitere Vorgehensweise vorgeschlagen.

Nachdem die Vereinbarung getroffen ist, erfolgt der Vertragsabschluss bzw. die Vermittlung.

§3. ZUSTAND
Der „Verkäufer“ garantiert, dass die Maschine/n in dem Zustand ausgeliefert wird/werden, wie sie beschrieben wurde/n. Der „Verkäufer“ ist verpflichtet, alle erforderlichen Dokumente, einschließlich Bedienungsanleitung, Wartungshandbuch und Betriebsanleitung, sowie das gesamte Zubehör bereitzustellen bzw. mitzugeben.

§4. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Preis wird durch eine Vereinbarung zwischen dem „Verkäufer“ und dem „Interessenten“ bestimmt. Der Preis beinhaltet die Übertragung der Eigentumsrechte an der/den Maschine/n. Die Zahlung erfolgt zu 100 % per Vorkasse vor der Abholung/Auslieferung.

Die Preise verstehen sich netto zzgl. der am Tag der Rechnungslegung in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer in EURO.

Die Demontage-, Verpackungs-, Beladungs- und Transportkosten werden gesondert vereinbart.

§5. ABHOLTERMINE
Eine Verpflichtung zur Einhaltung solcher vereinbarten Abholtermine wird nur unter der Voraussetzung des direkten Ankaufs übernommen, jedoch nicht bei Vermittlungen. Bei Vermittlungen erfolgt die Absprache direkt zwischen dem „Verkäufer“ und dem Endkäufer.

§6. VERPACKUNG UND BELADUNG

Der „Verkäufer“ ist grundsätzlich, wenn nicht anders abgesprochen, für die Demontage, sichere Verpackung und Verladung verantwortlich. Die Ausbringung der Anlage/n aus der Halle erfolgt ebenfalls durch den „Verkäufer“.

Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Verpackung nach Wahl des „Verkäufers“. Sofern der „Interessent“ eine bestimmte Verpackung vorschreibt, gehen eventuelle Mehrkosten der vom „Verkäufer“ vorgesehenen Verpackung zu Lasten des „Interessenten“.

Bei Vermittlungsgeschäften kümmert sich der „Verkäufer“ eigenständig in Absprache mit dem Endkäufer um die Verpackung und Verladung. Hierbei müssen alle gesetzlichen Unfallschutzvorschriften eingehalten werden.

§7. SPEDITION UND TRANSPORT

Der „Verkäufer“ ist für die sichere Verpackung, Verladung und Übergabe an die Transportfirma verantwortlich. Der „Interessent“ ist verpflichtet, den Erhalt der Maschinen zu bestätigen und den Zustand der Maschinen unverzüglich zu überprüfen.

§8. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte/n Maschine/n bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich anfallender Zinsen und Kosten sowie bis zur vollständigen Einlösung und Gutschrift von Wechseln und Schecks Eigentum des „Verkäufers“.

§9. GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE

Der „Verkäufer“ ist verpflichtet, die Maschine im beschriebenen Zustand auszuliefern. Dies ist mit einem Video im Betriebszustand mit Datumsangabe unmittelbar vor der Demontage zu belegen. Sollte kein Nachweisvideo vorhanden sein, behält sich der „Interessent“ das Recht vor, 25 % der Kaufsumme als Sicherheit bis zur Prüfung der Maschine einzubehalten.

Der „Verkäufer“ übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Maschine/n, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.

Der „Verkäufer“ übernimmt keine Gewähr für Schäden, die auf eine falsche Entladung, den Transport oder nachlässige Behandlung der Maschine/n zurückzuführen sind.

§10. VERMITTLUNGSGESCHÄFTE

Die genauen Konditionen und Zuständigkeiten bei Vermittlungsgeschäften werden individuell vor dem Abschluss des jeweiligen Geschäfts vereinbart.
Bei einem Vermittlungsgeschäft, bei dem der „Interessent“ die Angebote des „Verkäufers“ vermittelt, verpflichtet sich der „Verkäufer“, keinerlei eigene Preisverhandlungen zu führen. Die Preisverhandlungen bei Vermittlungsgeschäften obliegen ausschließlich dem „Interessenten“.

Sollte gegen diese Vereinbarung verstoßen werden, bezieht sich die festgelegte und dem „Interessenten“ zustehende Provision auf den ursprünglich vereinbarten Verkaufspreis und nicht auf den tatsächlich in der Folge durch eigenständige Verhandlungen des „Verkäufers“ reduzierten Verkaufspreis.

Tritt der „Verkäufer“ ohne wichtigen Grund von der Vereinbarung zurück oder aus Gründen, die vom „Verkäufer“ zu vertreten sind, verpflichtet sich der „Verkäufer“, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von 10 % des vereinbarten Auftragswerts zu erstatten.

Im Falle einer Vermittlung kommt der Verkauf direkt zwischen „Verkäufer“ und dem Endkäufer der Maschine zustande. „Interessent“ bekommt aus diesem Geschäft vom „Verkäufer“ eine festgelegte Provision, welche innerhalb von 5 Werktagen nach der Übergabe der Maschine an den Endkäufer zu bezahlen ist.

§11. ANONYMES MARKETING UND NETZWERK-VERMARKTUNG

Mit der Übermittlung des Angebots erteilt der „Verkäufer“ dem „Interessenten“ ausdrücklich die Genehmigung, die zum Verkauf stehenden Maschine/n auf den eigenen Vertriebskanälen sowie auf denen der Partnerunternehmen in Gänze oder in Teilen per Bild, Video und/oder Text zur Gewinnung von Abnehmern zu präsentieren. Es bestehen keine Beschränkungen bezüglich der genutzten Verkaufs- und Marketingkanälen.

Aus dieser Erlaubnis resultieren weder Exklusivrechte am Ankauf bzw. Verkauf der Maschine/n noch die Verpflichtung des „Interessenten“, die Maschine/n zu kaufen.

Die Veröffentlichung erfolgt ohne Nennung von personen- oder firmenbezogenen Daten des „Verkäufers“. Alle solche Daten werden unkenntlich gemacht bzw. anonymisiert. Es werden keine personenbezogenen Daten ohne die Zustimmung des „Verkäufers“ weitergegeben.

Sofern der „Verkäufer“ die Veröffentlichung seines Angebots nicht wünscht, ist dies explizit mit dem Zusenden des Angebots mitzuteilen. In diesem Fall werden die Informationen über die Maschine/n nicht an Partner weitergegeben und auch nicht anonym veröffentlicht.

Die Zustimmung zur Veröffentlichung der Daten kann jederzeit widerrufen werden.

Es besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung oder Vergütung für die Verwendung der anonymisierten Daten.

Der „Verkäufer“ sichert dabei zu, dass die Nutzung der bereitgestellten Informationen, Fotos, Videos usw. keine Rechte Dritter verletzt und er das Recht hat, die Daten an „Interessenten“ zu übermitteln.

§12. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergeben, ist das für den Sitz des „Interessenten“ zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§13 DATENSCHUTZ

Der „Interessent“ erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des „Verkäufers“ im Rahmen der Vertragsabwicklung. Der „Interessent“ verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

§14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 8. Juni 2023